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Inhaltsverzeichnis |
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Kommunalwappen, Dienstsiegel |
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Für Städte und Gemeinden gab es früher eigentlich keine Notwendigkeit, ein eigenes Wappen zu führen. Erst als ganze Bürgerschaften zum Heeresdienst aufgerufen wurden, versammelten sie sich unter einem gemeinsamen Kennzeichen ( bis dahin führten sie Banner und Schild ihres jeweiligen Lehensherren).
Die Kontrolle über das kommunale Wappenwesen liegt heute bei den einzelnen Landeshohheiten, man kann nicht einfach beschließen, "...ab jetzt führt unser Ort ein eigenes Wappen...".
Ab den 2oer Jahren kann man eine zunehmende "Wappenfreude" bei den Städten und Gemeinden feststellen. 1935 erfolgte die rechtliche Gleichstellung von Städten und Landgemeinden in Bezug auf die Wappen und Siegelführung, die Gebietsreform nach 1945 brachte einen ungeahnten Wappenzuwachs.
Vor allem bei (neu aufgestellten) Landkreisen ist es die Aufgabe eines Heraldikers, bei der Neugestaltung von Wappen und Siegeln Heimat- und Geschichtsbewusstsein, frühere staatliche Zugehörigkeiten und Landesfarben zu berücksichtigen |
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Pinsel, Stift und Farbe |
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Genealogie und Heraldik |
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Landschaftsdarstellung |
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Handwerkliche Grafik |
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Urkunden & Bucheinträge |
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